Vorlage und Muster für Bürgschaftsvertrag Schweiz zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vertrag zwischen dem Bürgen:
Name: ________
Adresse: ________
Ort: ________
PLZ: ________
und dem Gläubiger:
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Adresse: ________
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Präambel:
Die Parteien dieses Vertrags, nachfolgend «Bürge» und «Gläubiger» genannt, sind daran interessiert, eine Bürgschaftsvereinbarung gemäß den geltenden Gesetzen der Schweiz abzuschließen. Die Parteien vereinbaren, wie folgt:
1. Gegenstand und Umfang der Bürgschaft:
1.1 Der Bürge erklärt sich hiermit bereit, dem Gläubiger eine uneingeschränkte und unwiderrufliche Bürgschaft für die Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Schuldners, nachfolgend «Hauptschuldner» genannt, zu gewähren.
1.2 Die Bürgschaft deckt alle bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger ab, einschließlich Hauptforderungen, Zinsen, Gebühren, Kosten, Auslagen und Rechtsverfolgungskosten.
2. Dauer der Bürgschaft:
2.1 Die Bürgschaft beginnt am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags und bleibt in Kraft, bis alle finanziellen Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger vollständig erfüllt sind.
3. Zahlungsverpflichtung des Bürgen:
3.1 Im Falle einer Zahlungsverzögerung oder Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners ist der Bürge verpflichtet, die fälligen Beträge unverzüglich zu zahlen.
3.2 Der Bürge verpflichtet sich, dem Gläubiger unverzüglich schriftlich von allen Änderungen in Bezug auf den Hauptschuldner, wie beispielsweise eine Veräußerung des Vermögens oder Änderungen im Geschäftsbetrieb, zu informieren.
4. Sicherheiten und Rückgriffsrechte:
4.1 Der Gläubiger ist berechtigt, Sicherheiten vom Hauptschuldner zu verlangen, um die Bürgschaft abzusichern.
4.2 Im Falle einer Zahlungsverzögerung des Hauptschuldners kann der Gläubiger den Bürgen unmittelbar in Anspruch nehmen und von ihm die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag verlangen.
5. Kündigung:
5.1 Dieser Vertrag kann von den Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden.
5.2 Im Falle einer Kündigung bleibt der Bürge jedoch weiterhin für alle Verpflichtungen haftbar, die vor der Kündigung entstanden sind.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
6.1 Dieser Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht.
6.2 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das Gericht am Sitz des Gläubigers zuständig sein.
Unterschriften:
__________________
Bürge
__________________
Gläubiger
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Bitte beachten Sie, dass diese FAQ nur allgemeine Informationen bereitstellen und keine Rechtsberatung darstellen. Für spezifische rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Bürgschaftsverträgen in der Schweiz wird empfohlen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.