Öffnen – Gütertrennung Vorlage Schweiz

Muster und Vorlage für Gütertrennung Schweiz zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


In der Schweiz gibt es verschiedene Muster für die Gütertrennung bei Ehepartnern. Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für ein solches Muster.

1. Vereinbarung der Gütertrennung

Die Ehepartner Name des ersten Ehepartners und Name des zweiten Ehepartners vereinbaren hiermit die Gütertrennung.

2. Separates Vermögen

Jeder Ehepartner behält sein Vermögen, das er vor der Eheschließung besessen hat, sowie das Vermögen, das er während der Ehezeit erlangt hat.

Das Vermögen umfasst alle Sachwerte, Geldmittel, Rechte und Ansprüche.

3. Gemeinsames Vermögen

Die Ehepartner bilden ein gemeinsames Vermögen, das während der Ehezeit erworben wird.

Das gemeinsame Vermögen umfasst alle Sachwerte, Geldmittel, Rechte und Ansprüche, die von beiden Ehepartnern erworben werden.

4. Vermögensverwaltung

Die Ehepartner verwalten ihr Vermögen jeweils eigenständig. Jeder Ehepartner ist für sein Vermögen verantwortlich und haftet allein dafür.

Das gemeinsame Vermögen wird von beiden Ehepartnern gemeinschaftlich verwaltet.

5. Verpflichtungen

Jeder Ehepartner verpflichtet sich, die Kosten des gemeinsamen Haushalts nach seinen finanziellen Möglichkeiten zu tragen.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung wird das gemeinsame Vermögen gerecht aufgeteilt.

6. Gültigkeit

Diese Vereinbarung tritt ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und gilt für die gesamte Dauer der Ehe.

Die Ehepartner sind sich bewusst, dass diese Vereinbarung rechtsgültig ist und die gesetzlichen Bestimmungen zur Gütertrennung ergänzt.

Unterschrieben am Datum der Unterzeichnung in Ort der Unterzeichnung.

Ehepartner 1:__________________________

Name des ersten Ehepartners

Ehepartner 2:__________________________

Name des zweiten Ehepartners

Zeugen:

1.__________________________

Name des ersten Zeugen

2.__________________________

Name des zweiten Zeugen

Dieses Muster kann individuell angepasst werden und dient nur zur Orientierung.

 

Vorlage und Muster für Gütertrennung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

Mehr Muster und Vorlage für Gütertrennung



Gütertrennung
Schweiz
PDF – WORD Format
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.22
Ergebnisse – 1936

Frage 1: Was ist eine Gütertrennung?
Die Gütertrennung ist ein familienrechtlicher Begriff, der die rechtliche Trennung des Vermögens von Ehepartnern regelt. Bei einer Gütertrennung behält jeder Ehepartner das Recht auf das von ihm eingebrachte Vermögen sowie das Recht auf das während der Ehe erworbene Vermögen. Im Falle einer Scheidung oder Trennung bleibt das Vermögen des einen Ehepartners unberührt und wird nicht mit dem Vermögen des anderen Ehepartners geteilt.
Frage 2: Welche Vorteile hat eine Gütertrennung?
Der größte Vorteil einer Gütertrennung besteht darin, dass das Vermögen eines Ehepartners vor einem Zugriff des anderen Ehepartners geschützt ist. Im Falle einer Scheidung oder Trennung behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen und muss es nicht mit dem anderen teilen. Eine Gütertrennung kann auch im Hinblick auf steuerliche Vorteile sowie erbrechtliche Aspekte sinnvoll sein.
Frage 3: Wie kann eine Gütertrennung in der Schweiz vereinbart werden?
In der Schweiz können Ehepartner die Gütertrennung durch eine notariell beglaubigte Vereinbarung festlegen. Diese Gütertrennungsvereinbarung muss im Beisein beider Ehepartner sowie eines Notars abgeschlossen werden. Die Vereinbarung sollte alle relevanten Vermögenswerte sowie die Absicht der Gütertrennung klar und eindeutig regeln.
Frage 4: Ist eine Gütertrennung Pflicht in der Schweiz?
Nein, eine Gütertrennung ist in der Schweiz nicht verpflichtend. Ehepartner haben die Möglichkeit, entweder den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung oder der Gütergemeinschaft zu wählen. Die Gütertrennung ist eine Alternative zu diesen beiden Güterständen und muss explizit vereinbart werden.
Frage 5: Welche Auswirkungen hat eine Gütertrennung auf das Erbrecht?
Die Gütertrennung hat auf das Erbrecht in der Schweiz keine direkten Auswirkungen. Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen und kann darüber frei verfügen. Im Falle des Todes eines Ehepartners wird das Vermögen nicht automatisch auf den überlebenden Ehepartner übertragen, sondern nach den gesetzlichen Erbregeln aufgeteilt.
Frage 6: Kann eine Gütertrennung rückgängig gemacht werden?
Ja, eine Gütertrennung kann grundsätzlich rückgängig gemacht werden. Die Ehepartner müssten diesbezüglich eine Aufhebungsvereinbarung treffen und diese notariell beglaubigen lassen. Es ist ratsam, bei einer solchen Entscheidung rechtlichen Rat einzuholen, da sich die konkreten Auswirkungen einer Aufhebung der Gütertrennung auf das Vermögen und die finanzielle Situation der Ehepartner unterscheiden können.
Frage 7: Welche Kosten sind mit einer Gütertrennung verbunden?
Die Kosten für eine Gütertrennung in der Schweiz können je nach Umfang und Komplexität der Regelungen variieren. Neben den Kosten für die notarielle Beglaubigung einer Vereinbarung können auch Anwaltskosten anfallen, insbesondere wenn die Regelungen im Falle einer Aufhebung der Gütertrennung besprochen werden müssen. Es empfiehlt sich, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Frage 8: Gilt eine Gütertrennung auch für bereits vorhandenes Vermögen?
Ja, eine Gütertrennung gilt sowohl für bereits vorhandenes Vermögen als auch für Vermögen, das während der Ehe erworben wird. Beide Ehepartner behalten ihre eigenen Vermögenswerte und können diese frei verwalten. Es ist wichtig, alle Vermögenswerte bei der Gütertrennung zu dokumentieren, um mögliche Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.
Frage 9: Welche Auswirkungen hat eine Gütertrennung auf Unterhaltszahlungen?
Eine Gütertrennung hat keine direkten Auswirkungen auf die Berechnung von Unterhaltszahlungen, da das Vermögen der Ehepartner getrennt bleibt. Die Unterhaltszahlungen werden in der Regel aufgrund der Einkommensverhältnisse der Ehepartner und anderen Umständen wie dem Betreuungsaufwand für gemeinsame Kinder berechnet.
Frage 10: Wie kann eine Gütertrennung im Falle einer Scheidung oder Trennung durchgesetzt werden?
Wenn eine Gütertrennung im Falle einer Scheidung oder Trennung durchgesetzt werden soll, müssen die Ehepartner die entsprechende Vereinbarung vor Gericht vorlegen. Das Gericht wird prüfen, ob die Vereinbarung gültig ist und ob sie den gesetzlichen Rahmen des Familienrechts in der Schweiz entspricht. Es kann auch erforderlich sein, dass die Ehepartner eine Kopie der Gütertrennungsvereinbarung dem Gericht vorlegen.
Frage 11: Kann eine Gütertrennung auch nach der Eheschließung vereinbart werden?
Ja, eine Gütertrennung kann auch nach der Eheschließung vereinbart werden. Es ist jedoch ratsam, eine Gütertrennung frühzeitig zu regeln, bevor Vermögen aufgebaut wird oder sich die finanziellen Verhältnisse der Ehepartner ändern. Je später eine Gütertrennung vereinbart wird, desto komplexer und aufwendiger kann es sein, das bereits vorhandene Vermögen fair aufzuteilen.
Frage 12: Gilt eine Gütertrennung auch für gemeinsame Schulden?
Ja, eine Gütertrennung gilt sowohl für Vermögen als auch für Schulden. Jeder Ehepartner behält seine eigenen Schulden und ist für diese allein verantwortlich. Es ist wichtig, bei der Gütertrennung alle bestehenden Schulden zu erfassen und klar zu regeln, wer für welche Schulden aufkommt.

Die Antworten auf diese häufig gestellten Fragen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum Thema Gütertrennung geben, ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen oder rechtlichen Anliegen sollten Sie sich an eine/n Anwältin/Anwalt oder Notar/in in der Schweiz wenden.